Lohnverhandlung: Die richtige Vorbereitung

von Monster Contributor

Wer in der Lohnverhandlung bei Stellenantritt oder beim jährlichen Qualifikationsgespräch auf seine Kosten kommen will, muss sich gut vorbereiten und sich seine Argumente schon im Voraus zurechtlegen.

Wirtschaftskrise und Abschwung beherrschen die Nachrichten. In solchen Zeiten auf eine Lohnerhöhung zu hoffen, scheint auf den ersten Blick aussichtslos. Doch ganz so schlecht stehen die Chancen nicht, auch bei einem Vorstellungsgespräch ein ordentliches Plus herauszuholen. Voraussetzung ist: Man muss gut vorbereitet in die Verhandlung gehen und wissen, was man wert ist.

Konkreter Lohnvorschlag

Gerade berufliche Neueinsteiger sind oft verunsichert, wenn sie einen konkreten Lohnvorschlag anbringen müssen. Denn wer sich bewirbt, ist sich zwar bewusst, was er drauf hat, aber was er dafür verlangen kann, weiss er in der Regel nicht. "Wir stellen immer wieder fest, dass die Kandidaten auf die Lohnfrage unvorbereitet sind und deshalb auch ungeschickt reagieren", sagt Nadine Gembler, Leiterin Personal und Ausbildung national bei Coop.

Deshalb ist es wichtig, sich vor dem Vorstellungsgespräch einen Überblick über die branchenüblichen Löhne zu verschaffen. "Ein Bewerber sollte sich über Löhne für die gewünschte Funktion informieren und sich in Bezug auf das Gehalt bereits genaue Vorstellungen machen, welche im Gespräch kommuniziert werden", rät Gembler. Dabei müsse darauf geachtet werden, dass die Lohnvorstellung realistisch bleibe und gut begründet werden könne.

Der Gesamtarbeitsvertrag gilt (fast) überall

Grundsätzlich sind Unternehmen an einen Mindestlohn gebunden, der im Gesamtarbeitsvertrag, kurz GAV, festgelegt ist. "Die grossen Gesamtarbeitsverträge haben Gesetzes-Charakter. Sie werden vom Bundesrat als allgemein verbindlich erklärt", sagt Hans Hartmann, Mediensprecher der Gewerkschaft Unia. Arbeitgeber können also einen Bewerber nicht unter dem Mindestlohn einstellen. Nicht in allen Branchen ist jedoch der GAV allgemein verbindlich erklärt; dazu gehört auch der Detailhandel. "Wir halten uns aber an die Abmachungen des Vertrags mit unseren Sozialpartnern", so Nadine Gembler.

Wer sich für eine neue Stelle bewirbt, sollte sich jedoch nicht nur über die unterste Grenze des Lohns informieren, sondern sich auch über den arbeitsüblichen Lohn im Klaren sein. Dieser variiert je nach Branche, Alter, Region, Berufserfahrung und Bildung. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund bietet zur Errechnung des individuellen Lohns Hilfe. Auf lohnrechner.ch kann man seine persönlichen Angaben notieren und erhält auf Basis von Lohnstrukturerhebungen des Bundesamts für Statistik den branchenüblichen Referenzlohn.

Referenzlohn ermitteln

"Der Referenzlohn ist ideal als realistische Einstiegsgrösse bei Lohnverhandlungen", so Hartmann. Er kann auch eingesetzt werden, wenn im Bewerbungsschreiben eine Angabe zur Lohnvorstellung gefordert wird. Irgendwelche Phantasiezahlen zu nennen, ist gefährlich, denn wer zu hoch pokert, kann auch verlieren, wie Nadine Gembler von Coop erklärt: "Wir haben auch schon Bewerber abgewiesen, deren Lohnforderungen zu hoch waren. Sobald der Lohn nicht mehr in unser System passt, verzichten wir auf eine Anstellung."

Trotz allem sollte man bei Gehaltsverhandlungen sein Licht nicht unter den Scheffel stellen. Zu zögerliches Auftreten schadet nicht nur dem Portemonnaie, sondern auch dem Ansehen. "Wer sich selbst zu tief bewertet, wird auch vom Arbeitgeber weniger geschätzt", so Hans Hartmann von der Unia.

Redeverbot für Angestellte

Wer über seine eignen Qualifikationen Bescheid weiss, dem hilft das nicht nur bei Lohnverhandlungen zum Stellenantritt, sondern auch beim Jahresgespräch mit den Vorgesetzten. Auch hier gilt es, sich ein Bild über eine realistische Lohnerhöhung zu machen – Informationen zum betrieblichen Lohnsystem, Regelungen im GAV sowie Salärempfehlungen der Gewerkschaft bieten dabei gute Anhaltspunkte.

Eine allgemeine Marktübersicht verschafft man sich auch über die Löhne anderer Personen mit vergleichbaren Tätigkeiten und Qualifikationen. Oftmals ist jedoch das offene Gespräch mit Arbeitskolleginnen und -kollegen nicht möglich, wie Hartmann weiss. "Es gibt Unternehmen, die ihren Mitarbeitern verbieten, über den Lohn zu sprechen." Auch bei Coop ist es nicht üblich, dass über Saläre gesprochen wird: "Unser GAV beinhaltet aber kein explizites Redverbot im Bezug auf den eigenen Lohn", sagt Nadine Gembler.

Was tun bei Verdacht auf Lohnungleichheit?

Besteht der Verdacht auf Lohnungleichheit, ist eine gute Vorbereitung umso wichtiger – etwa mit dem Instrument lohngleichheit.ch. Diese Informationen sind vor allem für weibliche Angestellte von Vorteil: Obwohl bereits vor 15 Jahren der Rechtsanspruch "Gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit" im Lohngleichheitsgesetz verankert wurde, verdienen Frauen noch immer knapp 20 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen mit vergleichbaren Qualifikationen.

Nützliche Links

Lohnrechner des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes:
www.lohnrechner.ch

Lohnrechner nach Geschlecht:
www.lohngleichheit.ch

Mein Lohn unter der Lupe
Eine Broschüre für Frauen, die sich für gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit einsetzen wollen
Als pdf unter: www.ebg.admin.ch > Dokumentation > Publikationen > Publikationen zur Gleichstellung im Erwerbsleben > Lohngleichheit