Bewerben aus der Festanstellung

von Monster Contributor

Wer einen Stellenwechsel erwägt, sollte diesen Schritt gründlich vorbereiten. Denn bevor man die alten Zelte abbricht, gilt es einiges zu beachten. Unsere Tipps.

"Je mehr Vergnügen du an deiner Arbeit hast, umso besser ist sie bezahlt", wusste schon der amerikanische Schriftsteller Mark Twain. Wer daran zweifelt, ob er in der Firma am richtigen Platz ist, sollte deshalb über eine berufliche Veränderung nachdenken.

Vor spontanen Kündigungen sei gewarnt

Vor Schnellschüssen und -entschlüssen sei jedoch gewarnt: Eine schlechte Phase hat jeder einmal; gut beraten ist folglich, wer sich nicht aus einer Stimmung heraus zu unüberlegten Schritten verleiten lässt.

Doch wie erkennen, was man wirklich will, welche Tätigkeit zu einem passt und den eigenen Talenten entspricht? "Eine selbstkritische Reflektion verhilft da zu sinnvollen Schritten", sagt Michael Francesco Gschwind, Laufbahnberater in Basel. Ein professionelles Coaching oder eine Laufbahnberatung können helfen, Klarheit zu verschaffen und die Übersicht im heutigen Weiterbildungsangebot oder Stellenmarkt zu behalten.

Wunschliste erstellen

Die Auseinandersetzung mit der eigenen Berufsbiografie und den Gründen für einen Stellenwechsel helfen bei der Standortbestimmung. "Es kann auch sein, dass man während einer Laufbahnberatung realisiert, dass eine andere Funktion im gleichen Beruf, ein Stellenwechsel oder auch eine neue Bewertung der bisherigen Stelle genügen, um die Motivation und Freude an der Arbeit wieder zu verbessern", erklärt Gaby Würsch, Laufbahnberaterin und Coach in Basel.

Bevor man sich auf die Suche nach einer neuen Stelle macht, ist es durchaus hilfreich, eine Wunschliste zu erstellen. Was soll am neuen Arbeitsplatz besser sein, wie sollte das Umfeld, wie die Arbeit sein? "Dabei geht es auch darum, das eigene Wertesystem und die Lebenseinstellung zu ergründen", sagt Michael Francesco Gschwind. Dies bestätigt Gaby Würsch: "Man sollte sich vor dem Bewerbungsprozedere vertieft Gedanken über den gewünschten Arbeitsinhalt, die gesuchte Position und die zur Person passenden Firma machen."

Chancen auf dem Arbeitsmarkt analysieren

Denn ein Arbeitsplatz ist immer auch mit Dingen wie privaten Lebensumständen, Alter, Lohn oder Position in der Berufswelt verbunden. Die Auseinandersetzung mit solchen Fragen und die Suche nach einer Arbeitsstelle, die zum eigenen Profil passt, erfordert Offenheit und Ehrlichkeit. "Man muss sich auf einen kreativen Prozess einlassen", sagt Gschwind. Gerade wenn man sich aus einer Festanstellung heraus – also ohne Druck – bewirbt, kann man sich dafür Zeit nehmen.

Natürlich gilt es vor einer Kündigung auch die Chancen auf dem Arbeitsmarkt abzuwägen. Denn auch wenn alles für einen Stellenwechsel spricht und neue Perspektiven locken, kann eine vorschnelle Kündigung frappante Folgen haben. Wer wahllos die nächstbeste Stelle annimmt, nur um eine Veränderung herbeizuführen, hat später vielleicht schlechte Karten.

Als Bewerberin aus einer Festanstellung ist es von Vorteil, wenn die derzeitige Position eine gute Basis für den nächsten angestrebten beruflichen Schritt darstellt. Und: Wer fest in einem Job steht, hat gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Wichtig ist jedoch, diesen Wettbewerbsvorteil zu nutzen, indem man in der Bewerbung seine Fähigkeiten und Erfahrungen deutlich herausarbeitet.

Checkliste Kündigung

Wohl die meisten Arbeitnehmer haben im Lauf ihres Berufslebens eine Kündigungssituation erlebt. Folgende Tipps helfen, dass Sie bei der Eigen-Kündigung alles berücksichtigen:

• Kündigungsfrist beachten: Die Kündigungsfrist ist meist vertraglich geregelt. Falls im Arbeitsvertrag nichts vermerkt ist, gelten die Fristen aus dem Obligationenrecht: ein Monat im 1. Dienstjahr, zwei Monate vom 2. bis zum 9. Dienstjahr, drei Monate ab dem 10. Dienstjahr. Die Kündigung wird erst dann wirksam, wenn sie der Empfänger erhalten hat.

• Rückzahlung von Weiterbildungskosten: Eventuell kann der Arbeitgeber Rückzahlungen für Weiterbildungskosten geltend machen. Entsprechende Regelungen müssen aber im Arbeitsvertrag oder durch eine Zusatzvereinbarung festgelegt sein.

• Prüfung ausstehender Ferientage: Kontrollieren Sie, wie viele Ferientage oder Überstunden Ihnen noch zustehen. Nach Schweizerischem Arbeitsrecht sind die Überstunden mit einem Zuschlag von 25 Prozent zu entlöhnen. Anstelle einer Auszahlung kann Überstundenarbeit auch durch Freizeit von mindestens gleicher Dauer ausgeglichen werden.

• Trennung "im Guten": Auch wenn es bestimmte Situationen und Verhältnisse erschweren, versuchen Sie, sich "im Guten" von Ihrer Arbeitgeberin zu trennen. Hat man das Arbeitsverhältnis im Streit aufgelöst, ist es schwierig, nochmals auf einen ehemaligen Arbeitgeber zuzugehen.

(Helen Weiss)